Kommunale Finanzwirtschaft
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Im Geschäftsbereich Kommunale Finanzwirtschaft bündeln wir unsere Beratungskompetenzen sowie unsere technologischen Fertigkeiten zur effektiven und kostengünstigen Bearbeitung von täglichen Routineaufgaben der öffentlichen Verwaltung.

Unsere Leistungen sind stark eingegrenzt, beschrieben und vergleichbar. Wir stellen unseren Auftraggebern unsere Fachkompetenz an Stelle eigenen Personals zur Verfügung, weil die Aufgaben sehr spezifisch oder nur temporär anfallen und der Einsatz von eigenen Mitteln für unsere Auftraggeber nicht effektiv genug ist.

Unser Beratungsportfolio im Geschäftsbereich Kommunale Finanzwirtschaft umfasst folgende Produktkategorien und Dienstleistungen:

Gebührenkalkulation

  • Abwassergebühren
  • Trinkwassergebühren
  • Friedhofsgebühren
  • Kindergartenbeiträge
  • Straßenreinigungsgebühren
  • sonstige Staffelgebühren
  • Starkverschmutzerzuschläge
  • Abfallentsorgungsgebühren
  • Berechnungen des fiktiven Trennsystems
  • Ermittlung von Kostenverteilungsschlüsseln in Kläranlagen
  • Nachkalkulation
  • jährliche Nachkalkulation
  • Ausschreibung von Befliegung und Einführung gesplittete Abwassergebühr

Beiträge

  • Abwasserbeiträge
  • Trinkwasserbeiträge
  • Erschließungsbeiträge
  • Straßenausbaubeiträge
  • Veranlagung von Beiträgen/Bescheide

Haushaltskonsolidierung

  • Konzepterstellung
  • Umsetzungsbegleitung
  • Einzelmaßnahmen

Wirtschaftsberatung

  • langfristige Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Investitionskostenrechnungen
  • Kreditportfoliooptimierungen
  • Aufbau von Systemen der Kosten- und Leistungsrechnung
  • Beteiligungsmanagement
  • Privatisierungen, PPP
  • Versicherungsmanagement

Anlagenbuchhaltung

  • Führen der Anlagenbuchhaltung
  • Durchführung von Inventuren
  • Produkt- und Kostenstellenpläne
  • Inventur- und Bewertungsrichtlinie
  • Durchführung von Inventuren
  • Bewertung des kommunalen Vermögens, der Schulden und Rückstellungen
  • Beratung und Schulung

 

Aktuelle Themen im Geschäftsbereich

Keine einheitlichen Abwassergebühren in Baden-Württemberg

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist nunmehr auch im Bundesland Baden-Württemberg zwingend notwendig. Dies hat der  2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem am 11.03.2010 verkündeten Urteil entschieden und damit der Klage eines Grundstückseigentümers (Kläger) gegen einen ...

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Bundesgerichtshof bestätigt Vorwurf des Preismissbrauchs bei Wasserlieferungen

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem heute verkündeten Beschluss eine Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde bestätigt, mit der diese den Wasserversorger der Stadt Wetzlar, die enwag Energie und Wassergesellschaft mbH (enwag), im Jahr 2007 verpflichtet hatte, die Wasserpreise um etwa ...

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Ersatz von Straßenentwässerungskosten gem. § 23 Abs. 5 Straßengesetz

Angesichts der immer knapper werdenden öffentlichen Mittel rückt die Konsolidierung öffentlicher Haushalte in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung. Die Inanspruchnahme des Straßenbaulastträgers nach dem § 23 Abs. 5 der länderspezifischen Straßengesetze wurde bisher vernachlässigt und war regelmäßig nicht ...

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Urteil des ThürVGH vom 23.04.2009 (32/05)

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 23.04.2009 das Urteil in dem Verfahren über die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes verkündet (VerfGH ...

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