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Angesichts der massiven Zunahme der Verschuldung der Gebietskörperschaften ist das kameralistisch geprägte öffentliche Haushaltsrecht unter Kritik und Reformdruck geraten. Zum einen werden neue Regeln zur Schuldenbegrenzung beschlossen. Zum anderen geht es um die Umstellung vom kameralistischen auf den doppischen Rechnungsstil sowie die Abkehr von einer inputorientierten Haushaltsplanung und -führung zugunsten einer outputorientierten Haushaltswirtschaft.
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Die Einführung des doppischen Rechnungswesens bedeutet nicht nur die Änderung der Buchungssystematik sondern vor allem auch
- die Neuordnung der Aufbau- und Ablauforganisation,
- die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung,
- eine Entscheidung für die Erneuerung von Hard- und Softwarekomponenten,
- die Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter,
- eine Entscheidung über zentrale oder dezentrale Ressourcenverantwortung für die Mitarbeiter, sowie
- viele andere Themen.
Dieser Prozess ist neben dem operativen Geschäften bzw. den Aufgaben der laufenden Verwaltung umzusetzen, was zu erhöhten Arbeitsbelastungen des Personalbestandes führt. Dieser Aspekt und die zunehmend geringer werdenden finanziellen Mittel haben zur Konsequenz, dass die geordnete Umstellung auf das neue Haushaltsrecht kostengünstig, zielorientiert und termingerecht sicherzustellen ist.
Diese Zielsetzung kann erreicht werden, wenn insbesondere
- der Prozess von Anfang an planerisch untersetzt wird,
- alle betreffenden Mitarbeiter sowie auch die Politik im Umstellungsprozess mitgenommen werden,
- die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Umstellung auf das notwendige Maß für die jeweilige Kommune abgestimmt werden,
- die Aufgaben in der fachlich sinnvollen bzw. notwendigen Reihenfolge abgearbeitet und Mehrarbeit verhindert wird und
- Möglichkeiten und Zielsetzung von einzelnen Maßnahmen vorher detailliert durchdacht und begründet werden.
Unser Beratungsportfolio im Geschäftsbereich Einführung Doppik umfasst folgende Produktkategorien und Dienstleistungen:
- Projektanalyse
- Projektmanagement
- Erstinventarisierung
- Inventarisierungsrichtlinie
- Bewertungsrichtlinie
- Vermögensbewertung
- Forderungsbewertung
- Abgrenzung Gebäude- und Betriebsvorrichtung
- Passivierung von Friedhofsgebühren
- Ermittlung von Wertansätzen für die Eröffnungsbilanz (Beiträge, Verrechnung Abwasserabgabe, Zuschüsse)
- Bildung von Produkthaushalten
- Aufbau doppischer Haushalt Produkt- und Kostenstellenpläne
- Bewertung von Beteiligungen
- Konsolidierung von Bilanzen
Aktuelle Themen im Geschäftsbereich
Die konzeptionellen Grundlagen für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens haben Ihre Mitarbeiter mit Weiterbildungen und Schulungen, der Erstellung von Richtlinien und Projektplanungen gelegt. In den folgenden Monaten steht die wohl umfangreichste Aufgabe der Doppik an – die ... Weiterlesen...
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Die Bewertung des kommunalen Vermögensbestandes richtet sich nach Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik vom 8. Februar 2008 (SächsKomHVO-Doppik). Danach sind die Vermögensgegenstände in der Eröffnungsbilanz zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten ... Weiterlesen...
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