Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst: Ausbau des Leistungsentgelts

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes bekennen sich in ihrem Tarifabschluss vom 27.02.2010 für Bund und Kommunen ausdrücklich zur leistungsorientierten Bezahlung und besiegelten im Einigungspapier den weiteren Ausbau des Leistungsentgelts im Sinne des § 18 TVöD.

Damit wurden die letzten bestehenden Zweifel über die bislang fragliche Fortsetzung dieses zentralen Leistungselements des TVöD ausgeräumt. Skeptiker in den Leitungsebenen der Kommunalverwaltungen müssen sich daher nun mit der ernsthaften Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung auseinandersetzen. Hierbei gilt es die Chancen dieses Kommunikations- und Motivationsinstruments im Sinne einer zukunftsfähigen Organisationsentwicklung und vor dem Hintergrund sich ändernder Aufgaben und Strukturen (z. B. Doppik) zu nutzen.

Gemeinsam mit Führungskräften und Belegschaft sollten Sie diesen Weg wohl überlegt, effektiv und vor allem transparent beschreiten. Sonst scheint das Erreichen der definierten Zielstellung (Stärkung Eigenverantwortung und Führungskompetenz, höhere Dienstleistungsorientierung, etc.) kaum wahrscheinlich.

Wir unterstützen Sie hierbei gern in Form der: 

  • (Fort-)Entwicklung und Ausgestaltung Ihrer individuellen Dienst-/ Betriebsvereinbarung (inkl. Ausschüttungssystem),
  • fachlichen Beratung und Begleitung Ihrer Betrieblichen Kommission,
  • Führungskräfte und Mitarbeiter im Einführungs- und Handhabungsprozess,
  • Entwicklung und Durchführung eines schrittweisen, ganzheitlichen und transparenten Moderationsprozesses,
  • Entwicklung von Leistungszielen für Ihre Verwaltung, 
  • Bereitstellung geeigneter Abrechnungssysteme und –instrumente sowie
  • Einbettung der leistungsorientierten Bezahlung in ein ganzheitliches Personalentwicklungskonzept.