Gründung von privaten Gesellschaften für die dezentrale Entsorgung

Nach gegenwärtiger Rechtslage ist es möglich, dass Grundstückseigentümer, für die eine gemeinsame Abwasserentsorgung wirtschaftlicher ist, eine Kläranlage gemeinsam errichten und betreiben. Dieser Ansatz hilft zwar kurzfristig, eine geeignete abwassertechnische Lösung zu erstellen, ist aber mit vor allem juristischen und fachlichen Problemen verbunden.

 

Die unter privater Initiative errichteten Kläranlagen dürfen dabei nicht größer als für 50 Einwohnerwerte ausgelegt sein. Dann zählen diese Anlagen noch zu Grundstücksentwässerungsanlagen. Bei dieser Kapazität ist davon auszugehen, dass mehrere Grundstücke an die Kläranlage angeschlossen werden. Der öffentlich-rechtliche Aufgabenträger hat in diesem Fall mit der Anlage nichts mehr zu tun. Das öffentliche Satzungsrecht zur zentralen Entsorgung gilt nicht.

 

Es bestehen folgende Vorteile:

  • keine Beitragspflicht,
  • keine Gebührenpflicht,
  • teilweise Finanzierung der Fördermittel über Zuschüsse des Landes,
  • kürzere Reaktionszeit hinsichtlich der Errichtung und bei der Entscheidung über Art und Umfang der Investition bzw. der Betriebsführung,

Es bestehen aber auch Nachteile, wie z.B.:

  • Nutzung von privaten Grundstücken und Einräumung von grundbuchrechtlich besicherten Gestattungen, da das Projekt auf längere Sicht angelegt ist,
  • Wirtschaftlichkeit von kleineren Projekten im Einzelfall.

Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung derartiger Projekte sind insbesondere

  • Auswahl einer geeigneten Rechtsform für die Gemeinschaft der Grundstückseigentümer,
  • die vertragsrechtlich optimale Umsetzung der Rechtsform,
  • eine rechtlich und faktisch stabile vertragliche Hülle für das Projekt,
  • fachkompetente Unterstützung beim Aufbau des Projektes und bei der späteren Umsetzung,

Wir unterstützen Sie mit unserem fachlichen Know-How und unserer langjährigen Erfahrung indem wir

  • Sie bei der Gründung einer derartigen Gesellschaft projektbezogen begleiten,
  • die Finanzierung, den Bau und die Betriebsführung der Anlage übernehmen und
  • die kaufmännische Verwaltung des Projektes mit folgenden Teilleistungen übernehmen
    • Durchführung der Buchhaltung,
    • Erstellung der Wirtschaftspläne,
    • Erstellung der Jahresabschlüsse,
    • treuhänderische Kontoverwaltung