| Praktische Vollzugsprobleme |
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Die bisherige Aufgaben im Zusammenhang mit der zentralen Entsorgung sind im Wesentlichen umgesetz. Der Bereich der dezentralen Entsorgung ist bisher kaum organisiert. Dies reicht für die Zukunft nicht mehr, um den gesetzlichen Aufgaben Rechnung zu tragen.
In der zentralen Entsorgung kann der Abschluss der wesentlichen Aufgaben des Aufbaus der zentralen Anlagen wie folgt beschrieben werden:
Dies bedeutet für die interne Aufgabenstellung, dass das Kundenmanagement auf
reduziert ist.
Im Verhältnis mit den oben dargestellten Aufgaben ist das verbleibende Kundenmanagement eher weniger konfliktbehaftet. Der Einzelfall eines Grundstückes geht in der Mehrzahl der zentral erschlossenen Grundstücke auf. Jedes einzelne Grundstück bedarf hinsichtlichder Komplexität der Fragestellungen und auch angesichts der Einzelfallbezogenheit einer wesentlich intensiveren Auseinandersetzung/Betreuung in den Bereichen:
Der Unterschied zwischen zentraler und dezentraler Entsorgung aus Sicht des Einrichtungsträgers besteht im unterschiedlichen Wesen der Betriebsführungsaufgaben. •
Zentrale Entsorgung: Einrichtungsträger führt selbst durch, organisiert sich entsprechend.
Dezentrale Entsorgung: Grundstückseigentümer muss Aufgaben erfüllen, Einrichtungsträgermuss die richtige Aufgabenerfüllung seitens desGrundstückseigentümers überwachen und durchsetzen – und dies für 500 bis 1000 Kleinkläranlagen im Hoheitsgebiet des Einrichtungsträgers |